HRS zieht den Thurgauer Spital-Entscheid nicht weiter!

25.11.2015 | Frauenfeld

Die HRS Real Estate AG verzichtet auf einen Weiterzug des Gerichtsentscheids zum Spitalneubau in Frauenfeld. Die Argumentation des Thurgauer Verwaltungsgerichts überzeugt die HRS zwar nicht. Dennoch sieht sie im Interesse eines baldigen Baubeginns vom Gang ans Bundesgericht ab.

Am 21. Oktober 2015 wies das Thurgauer Verwaltungsgericht die HRS-Beschwerde gegen den Vergabeentscheid der Thurmed Immobilien AG für einen Spitalneubau in Frauenfeld ab. Das Gericht argumentierte, dass keine genügenden Gründe vorlägen, den Vergabeentscheid an eine Zürcher Generalunternehmung aufzuheben.

Preis vor Recht und Qualität

Die Preisdifferenz zwischen dem siegreichen Angebot der Zürcher Generalunternehmung und der zweitplatzierten HRS betrug CHF 27 Mio. Deshalb war das Verwaltungsgericht nach Auffassung der HRS auch bereit, über die offenkundige Unvollständigkeit des Siegerangebots hinwegzusehen, obwohl das Angebot der HRS von der Thurmed Immobilien AG mit Abstand als das qualitativ beste gewertet wurde und preislich rund CHF 20 Mio. günstiger war als dasjenige des drittplatzierten Mitbewerbers. Das Gericht argumentierte insbesondere mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Unvollständiges Angebot des Mitbewerbers

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen nimmt HRS diesen Entscheid mit Bedenken zur Kenntnis. Üblicherweise gebe es bei der Beurteilung, ob ein Angebot vollständig sei oder nicht, keinen Interpretationsspielraum. Das Gericht lasse nun aber unter Berufung auf die Verhältnismässigkeit Spielräume zu. Damit demontiere es im Ergebnis das Gebot der Gleichbehandlung, ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Besonders stossend sei, dass sich das Verwaltungsgericht inhaltlich kaum mit den Argumenten von HRS auseinandergesetzt habe, sondern der Entscheid von Anfang an darauf ausgelegt war, die Vergabe an den günstigeren Zürcher Mitbewerber zu schützen.

Wettbewerb erfordert Chancengleichheit

Obwohl HRS durchaus Erfolgschancen sieht, verzichtet sie auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Einerseits, weil sie als Thurgauer Immobilienunternehmen das Bedürfnis nach der baldigen Realisierung eines neuen Spitals in Frauenfeld anerkennt. Andererseits aber auch, weil sie nicht als schlechte Verliererin gelten möchte. Ein funktionierender Wettbewerb bringe es mit sich, dass es bei Ausschreibungen Gewinner und Verlierer gebe. Das gehöre zu einer Marktwirtschaft. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sollte aber darauf geachtet werden, dass für alle Mitbewerber die gleichen Spielregeln gelten und zu jedem Zeitpunkt Chancengleichheit be-stehe. Bei der Thurgauer Spitalvergabe war dies aus Sicht der HRS Real Estate AG nicht der Fall.

Für ergänzende Auskünfte:

Martin Kull, CEO HRS Real Estate AG
Telefon: +41 52 728 80 80

Dr. Sven Bradke, HRS-Sprecher
Telefon: +41 78 770 71 42