Bauprojekt LUEGISLAND am Bundesplatz Luzern: Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht

24.08.2021 | Luzern

News Luzern Bundesplatz Süd 20210824

Die HRS Real Estate AG hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts vom 10. Juni 2021 eingereicht. Nach eingehender Prüfung kommen Fachjuristen zum Schluss, dass das Urteil des Kantonsgerichts erhebliche Mängel aufweist. Die Verantwortlichen von HRS sind zuversichtlich, dass das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts korrigieren wird.

Das Kantonsgericht Luzern hatte im Juni eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen und die Genehmigung des Gestaltungsplans für den geplanten Bau auf dem Kiesparkplatz am Bundesplatz aufgehoben. Die Prüfung des Urteils zeigt nun: Das Urteil hat erhebliche Mängel. HRS sieht sich deshalb gezwungen, Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Gestaltungsplan von höchster Qualität: Gericht ignoriert Arbeit von renommierten Experten

Die Ausarbeitung des Gestaltungsplans durch die Bauherrschaft erfolgte äusserst sorgfältig. In einem ersten Schritt wurde eine Testplanung durchgeführt und mit der Stadtbaukommission diskutiert. Danach hat die Bauherrschaft zehn Teams zu einem Architekturwettbewerb eingeladen. Das hochkarätige Preisgericht bestand aus mehreren amtierenden und ehemaligen Stadtarchitekten, Architekten, Dozenten und Professoren, Landschaftsarchitekten, Verkehrsplanern und Experten. In den letzten 15 Jahren wurde in der Stadt Luzern kein Gestaltungsplan in dieser Qualität unter Einbezug von Fachleuten und den zuständigen Gremien der Stadt Luzern erarbeitet. Das alles hat das Kantonsgericht bei seiner Wertung ausser Betracht gelassen. Stattdessen kritisiert das Gericht einzig die bauliche Verdichtung an diesem Standort, welche im Übrigen von den Stimmberechtigten der Stadt Luzern ausdrücklich beschlossen wurde.

Klare und stichhaltige Gründe für Beschwerde

Anders als in der Begründung des Kantonsgerichts dargestellt, wurden die städtebaulichen Auswirkungen durch den Luzerner Stadtrat umfassend geprüft und beurteilt. Auch sind die Volumen und die Fussabdrücke der Bauten kleiner als im Wettbewerbsprojekt. Die Verantwortlichen von HRS sind deshalb sehr zuversichtlich, dass das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts korrigieren wird.

Das Projekt LUEGISLAND: Optimal ins Quartier eingefügt

Mit dem Projekt LUEGISLAND entsteht in der Stadt Luzern an zentraler Lage am Bundesplatz ein Wohn- und Geschäftshaus, von dem das ganze Quartier und die Stadt profitieren sollen. Geplant sind zirka 125 Wohnungen, Ateliers- und Büroräumlichkeiten, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und eine öffentliche Grünanlage.
Im rechtlichen Sinne gilt das Gebäude mit seinen rund 32 bzw. 35 Metern als Hochhaus. Es ist aber nur minimal höher als die Nachbargebäude und fügt sich optimal ins Quartier ein.
Das Wohn- und Geschäftshaus wird von der HRS Investment AG in Frauenfeld und der Mobiliar Asset Management AG finanziert. Realisieren wird es die HRS Real Estate AG als Totalunternehmerin. Entworfen hat es eine Arbeitsgemeinschaft von Steib & Geschwentner Architekten Zürich sowie toblergmür Architekten.