Kein Geschlechtseffekt bezüglich Löhnen bei HRS

14.09.2021 | Frauenfeld

Website Lohngleichheitsananalyse

Die Personalabteilung von HRS hat zuhanden des Verwaltungsrats eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und extern überprüfen lassen. Die sog. «unerklärte geschlechtsspezifische Lohndifferenz» wird auf 2,0 Prozent berechnet und ist damit statistisch nicht signifikant. Um personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale – zum Beispiel Ausbildung und Funktion – bereinigt, liegt bei HRS kein Geschlechtseffekt bezüglich der Löhne vor. In der Schweizer Wirtschaft insgesamt wird der unerklärte Lohnunterschied auf 8.1% berechnet.

«Es überrascht mich nicht, aber es freut mich sehr, dass diese unabhängige Überprüfung HRS gleiche Löhne für gleiche Arbeit bescheinigt, unabhängig davon, ob ein Mann oder eine Frau sie erbringt», sagt Rebecca Kull, COO von HRS. «Engagierte und kompetente Frauen zu gewinnen, ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen. Es stärkt die Arbeit im Team und erhöht die Leistung unseres Unternehmens. Dass wir keine Unterschiede im Lohn machen, versteht sich für mich natürlich von selbst. Aber es ist gut, dass es nun von unabhängiger Stelle schwarz auf weiss bescheinigt ist.»

Das revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die über 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, zu einer betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse. Mit der Überprüfung dieser Analyse hat der Verwaltungsrat von HRS die Firma interrevision betraut. Als Referenzmonat wurde der Februar 2021 zugrunde gelegt. Berücksichtigt wurden 417 Mitarbeitende, davon 133 Frauen (31.9%) und 284 Männer (68.1%).